Glossaria.net

Glossar Abkürzungen für Wirtschaft und Finanzen / Thema

UStVZ

Umsatzsteuervorauszahlung.


Die Umsatzsteuervorauszahlung ist die Abführung der durch ein Unternehmen eingenommenen Umsatzsteuer (entspricht der Mehrwertsteuer) an das Finanzamt. ... Entsteht jedoch ein Steuer-Minus, hat das Unternehmen also mehr investiert als eingenommen im veranlagten Zeitraum, so erhält es diese Differenz vom Finanzamt zurück.


Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen von Unternehmern monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden, um eine bereits entstandene Umsatzsteuer an das Finanzamt zu melden und abzuführen bzw. bei einem Vorsteuerüberschuss erstattet zu bekommen. In der Umsatzsteuererklärung nach Ablauf eines Kalenderjahres oder eines ggf. verkürzten Zeitraums werden die bereits geleisteten Umsatzsteuervorauszahlungen angerechnet. § 18 UStG bildet die gesetzliche Grundlage.

Permanenter Link UStVZ - Änderungsdatum 2021-04-10 - Erstellungsdatum 2021-02-13


< UStVA Glossar / Abkürzungen für Wirtschaft und Finanzen UT >