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Bad Bank

Eine Bad Bank (von "bad", englisch: schlecht, faul) ist nach dem Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung eine Zweckgesellschaft zur Bereinigung einer Bankbilanz. Nach dem Gesetz kann eine angeschlagene Bank unter bestimmten Bedingungen und Auflagen hoch abschreibungsgefährdete Finanzaktiva auf eine Bad Bank übertragen. Im Gegenzug erhält die Bank von der Bad Bank eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe. Der Staat garantiert über den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) für diese Schuldverschreibung; für diese Garantie muss die Bank eine Gebühr an den SoFFin zahlen. Die Bank kann sich durch diese Transaktion gegen zusätzliche Wertberichtigungen schützen sowie ihren regulatorischen Eigenkapitalbedarf verringern. Zudem kann sie die staatlich garantierten Schuldverschreibungen bei Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems als Sicherheiten nutzen. Eine Bad Bank ist aus regulatorischer Sicht keine Bank, die den Eigenkapitalvorschriften unterliegt. In der Fachsprache bezeichnet der Begriff Bad Bank jenseits der gesetzlichen Definition eine bankinterne Abteilung, die auf die Verwertung abschreibungsgefährdeter Vermögenswerte spezialisiert ist.

Siehe auch:.

- Schuldverschreibung.
- Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin).

Permanenter Link Bad Bank - Erstellungsdatum 2021-06-02


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