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Glossar Bankensektor / Thema

Bankenaufsicht

Die Bankenaufsicht überwacht im öffentlichen Auftrag und Interesse die Geschäftstätigkeit der Banken auf Einzelinstituts- und auf Institutsgruppenebene. Banken werden beaufsichtigt, weil sie eine zentrale Stellung im Geldkreislauf einer Volkswirtschaft einnehmen. Die Bankenaufsicht soll insbesondere die Sicherheit der den Banken anvertrauten Einlagen gewährleisten und zur Integrität und Stabilität des Finanzsektors beitragen. Diese "mikroprudenzielle" Aufsicht über einzelne Institute und Institutsgruppen wird durch die makroprudenzielle Überwachung ergänzt, die Risiken für das Finanzsystem als Gesamtheit ermittelt, bewertet und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen mindert. In Deutschland wird die Bankenaufsicht im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus von der Europäischen Zentralbank, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank ausgeübt.

Siehe auch:.

- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
- Einheitlicher Aufsichtsmechanismus.
- Deutsche Bundesbank.
- Finanzstabilität.
- Makroprudenzielle Überwachung.
- Mikroprudenzielle Aufsicht.

Permanenter Link Bankenaufsicht - Erstellungsdatum 2021-06-02


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