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Glossar Bankensektor / Thema

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Hauptsitz in Bonn übt die Aufsicht über den Finanzsektor aus. Sie ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie beaufsichtigt Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen und den Wertpapierhandel, ist aber auch für Verbraucherschutz und für die Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig. Ab 2018 wurde die nationale Abwicklungsbehörde der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) in die BaFin integriert. Die BaFin vertritt die Bundesrepublik Deutschland in zahlreichen internationalen Aufsichtsgremien. Im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus arbeiten die BaFin und die Deutsche Bundesbank in der Bankenaufsicht eng zusammen. Im deutschen Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) kooperieren die beiden Institutionen in der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland.

Siehe auch:.

- Ausschuss für Finanzstabilität (AFS).
- Bankenaufsicht.
- Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA).
- Einheitlicher Aufsichtsmechanismus

Permanenter Link Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Erstellungsdatum 2021-06-02


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