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Finanzierungssaldo laut Maastricht (Defizit bzw. Saldo des Gesamtstaates)

Die Salden- bzw. Defizitdefinition laut Maastricht weicht von jener nach ESVG 95 hinsichtlich der Behandlung von Zinsströmen von derivativen Finanztransaktionen (SWAPS, Forward-Rate-Agreements) und damit in der Berechnung des Zinsaufwandes des Staates ab. Diese werden laut ESVG 95 als reine finanzielle Transaktionen betrachtet und gehen daher in die Berechnung des Zinsaufwands und damit in weiterer Folge in die Berechnung des Finanzierungs-/Budgetsaldos des Staates nicht ein. Bei der Berechnung des Zinsaufwands bzw. bei der Ermittlung des Budgetsaldos laut Maastricht werden sie jedoch einberechnet. Der Maastricht-Zinsaufwand spiegelt (indem er die de facto-Zinsleistung des Staates für die öffentliche Verschuldung erfasst) die Sicht des Schuldners wider.


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