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Glossar Bankensektor / Thema

Haircut (Sicherheitsmargensatz, Bewertungsabschlag)

Der Haircut ist ein Abschlag in Prozent, um welchen der anrechenbare Wert einer Sicherheit standardmäßig vermindert wird. Der Haircut soll dem Kreditgeber in einem besicherten Geschäft (etwa einem Repo) garantieren, dass im Ernstfall der Wert der Sicherheit ausreicht, um die ausstehende Schuld abzudecken. Beträgt der Haircut z. B. 10 %, so kann der Kreditnehmer gegen eine Sicherheit, die aktuell 100 wert ist, einen Kredit von maximal 90 erhalten. Die Höhe des Haircuts hängt von der Laufzeit des Geschäfts (je länger, desto höher) und den zu erwartenden Schwankungen im Wert der Sicherheit ab.

Die EZB wendet in ihren besicherten Geschäften ebenfalls Haircuts in Abhängigkeit von der Qualität der Sicherheiten an.

Permanenter Link Haircut (Sicherheitsmargensatz, Bewertungsabschlag) - Erstellungsdatum 2020-04-07


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