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Glossar Bankensektor / Thema

Kreditinstitutsgruppe

Eine Kreditinstitutsgruppe liegt gemäß BWG dann vor, wenn ein übergeordnetes Institut mit Sitz im Inland bei einem oder mehreren Kreditinstituten, Finanzinstituten, Wertpapierfirmen oder Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten mit Sitz im Inland oder Ausland mehrheitlich mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist; über die Stimmrechtsmehrheit verfügt; die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans bestellen kann; einen beherrschenden Einfluss ausüben kann und mindestens 20 % der Stimmrechte oder des Kapitals des nachgeordneten Institutes direkt oder indirekt hält.

Permanenter Link Kreditinstitutsgruppe - Erstellungsdatum 2020-04-07


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