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Glossar Bauausführung / Thema

Überbau

Hat der Eigentümer eines Grundstücks das Gebäude weder vorsätzlich noch grob fahrlässig über die Grenze gebaut, so muss der Nachbar den sogenannten Überbau dulden - es sei denn, er erhebt unmittelbar vor oder nach der Grenzüberschreitung Einspruch.

Permanenter Link Überbau - Erstellungsdatum 2021-06-29


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