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Glossar Börsenlexikon / Thema

Aussenanlagen

Kosten für die erstmalige Anlage der Aussenanlagen:

Um den für die AfA relevanten Teil der Anschaffungskosten zu ermitteln, müssen neben den im Kaufpreis enthaltenen Kosten für den Grundstücksanteil auch die Kosten für die erstmalige Anlage der Aussenanlagen, der Küche, der Sauna, etc. vom Kaufpreis abgezogen werden. Da die Abschreibungssätze für diese Kosten vom eingesetzten Material abhängig sind, bleiben sie bei dieser Beispielrechnung unberücksichtigt. Klären Sie diesen zusätzlichen Abschreibungsnutzen bitte mit Ihrem Steuerberater oder zuständigen Finanzamt ab.

Permanenter Link Aussenanlagen - Erstellungsdatum 2021-12-23


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