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Glossar Börsenlexikon / Thema

Barausgleich

Bei einem Barausgleich findet mit der Optionsausübung keine Lieferung des Basiswertes statt. Stattdessen wird der Differenzbetrag zwischen Ausübungspreis und aktuellem Marktpreis des Basiswertes ermittelt und an den Options- bzw. Optionsscheininhaber ausgezahlt.


Bereits in den Emissionsbedingungen für Optionscheine wird festgelegt, ob der Differenzbetrag zwischen aktuellem Kurs und dem Basispreis in bar ausbezahlt wird (Barausgleich), oder ob der zugrundeliegende Basiswert bei einem Call bezogen (Put: veräußert) werden muß.

Permanenter Link Barausgleich - Erstellungsdatum 2021-12-23


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