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Covered Warrant

Sog. gedeckter Optionsschein, der in der Regel von einem Dritten begeben wird, nicht von der Aktiengesellschaft selbst. Es wird folglich kein neues Grundkapital bei Ausübung des Optionsscheines geschaffen.


Zu Beginn des Optionshandels und auch heute noch versteht man unter den so genannten "gedeckten Optionsscheinen" Aktien-Optionsscheine, die das Recht zum physischen Bezug von Aktien verbriefen, die sich während der Laufzeit des Optionsscheins in einem gesondert gehaltenen Bestand befinden. In neuerer Zeit wird immer mehr auf das Instrumentarium des Deckungsbestandes verzichtet. Stattdessen stellen die Emittenten durch den Abschluss von weiteren Finanztransaktionen sicher, dass Lieferansprüche des Optionsscheininhabers bei Ausübung des Optionsrechts erfüllt werden. Darüber hinaus werden mittlerweile auch solche Optionsscheine vom Begriff "Covered Warrants" erfaßt, bei denen statt der physischen Lieferung ein Barausgleich möglich ist.

Permanenter Link Covered Warrant - Erstellungsdatum 2021-12-23


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