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Eigenheimzulagengesetz

Kurzübersicht:

Grundförderung:

Neubau: 8 Jahre lang bis zu 2.556 Euro

Altbau: 8 Jahre lang bis zu 1.278 Euro

Neubau / Altbau:

Eigenheimzulage jährlich

Kinderzulage + 767 Euro pro Kind

Öko-Maßnahmen wie Einbau Solaranlage etc.: bis zu 256 Euro jährlich

Bau Niedrigenergiehaus: 205 Euro jährlich

Kinderzulage und Ökozulage sind an die Gewährung der Grundförderung geknüpft. Für diese gilt eine Einkommensgrenze. Ab 1.1.2000 darf der Gesamtbetrag der Einkünfte im ersten Jahr der Förderung und im vorangegangenen Jahr insgesamt bei Alleinstehenden 81.807 Euro, bei Ehegatten 163.614 Euro nicht übersteigen.

Für jedes Kind erhöht sich der Grenzwert um 30.678 Euro.

Beantragung beim Finanzamt, Auszahlung durch das Finanzamt jeweils am 15.3.

Ökologische Komponente:

8 Jahre lang zusätzliche Zulage von 2% der Aufwendungen für den Einbau von Solaranlagen, bestimmten Wärmepumpen, Anlagen zur Wärmerückgewinnung, max. 256 Euro jährlich.

8 Jahre lang Zulage von je 205 Euro , wenn bei Neubau der Heizwärmebedarf 25% unter den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 liegt.

Voraussetzung: Die Investitionen müssen in beiden Fällen bis Ende 2002 abgeschlossen sein. Bei Herstellung oder Anschaffung eines Neubaus wird die ökologische Zusatzförderung jedoch auf selbst genutzten Wohnraum beschränkt, für die noch die Wärmeschutzverordnung von 1994 gilt.

Permanenter Link Eigenheimzulagengesetz - Erstellungsdatum 2021-12-23


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