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Gewerbsmässiger Kursgewinn

Privatanleger müssen die Kursgewinne von Aktien nicht als Einkommen versteuern. Wer dagegen berufsmässig oder gewerblich mit Wertpapieren handelt (bsp. Banken) müssen diese Gewinne versteuern (sie dürfen allerdings auch Verluste abziehen).

Permanenter Link Gewerbsmässiger Kursgewinn - Erstellungsdatum 2021-12-23


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