Glossaria.net

Glossar Börsenlexikon / Thema

Joint-Venture

Kooperationsvereinbarung über den gemeinsamen Betrieb von Unternehmen, die einzubringenden Kapitalien, das zu liefernde Know-how, die aufzuteilenden Gewinne usw.


Ein Joint-Venture (JV) ist ein Gemeinschaftsunternehmen, das von zwei oder mehreren Unternehmen zusammen betrieben wird. Ziel ist es oftmals eine bestimmte Technologie gemeinsam zu entwickeln und in gleichen Teilen von dem Ergebnis zu profitieren und Netzwerkeffekte zu nutzen.

Permanenter Link Joint-Venture - Änderungsdatum 2023-02-27 - Erstellungsdatum 2021-12-23


< Jensen’s Alpha Glossar / Börsenlexikon Jumbo Anleihe >