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Glossar Börsenlexikon / Thema

Kündigung

Bezogen auf Darlehen: Einseitige Erklärung des Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages. Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken sind seitens der Bank bei vertragsmäßiger Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann dagegen das Darlehen zu bestimmten vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, in der Regel bei Ablauf der Zinsfestschreibung.

Permanenter Link Kündigung - Erstellungsdatum 2021-12-23


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