Glossaria.net

Glossar Börsenlexikon / Thema

Kursmakler

Stellen die Preise der Wertpapiere an den Wertpapierbörsen fest. Führt Angebot und Nachfrage zusammen und ermittelt daraus den Kurs. Darf keine Eigengeschäfte mit Wertpapieren tätigen.


Früher: amtlich bestellter Börsenmakler, der Käufe und Verkäufe für fremde und eigene Rechnung ausführte und Kurse für die von ihm im Amtlichen Handel betreuten Wertpapiere auf der Grundlage von Kauf- und Verkaufsaufträgen ermittelte.


Vereidigter Börsenmakler, der die Kurse für die von ihm im amtlichen Handel betreuten Wertpapiere auf der Grundlage von Kauf- und Verkaufsaufträgen ermittelt und Käufe und Verkäufe für fremde und eigene Rechnung ausführt.

Permanenter Link Kursmakler - Erstellungsdatum 2021-12-23


< Kurslücke Glossar / Börsenlexikon Kursmaklerkammer >