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Quellensteuer

Die meisten Staaten erheben auf Kapitalerträgen Steuern, die an der «Quelle» abgezogen und zurückbehalten werden, bevor der Nettoertrag dem Gläubiger ausbezahlt wird. In der Schweiz beträgt diese Verrechnungssteuer 35% des Bruttoertrages. Der inländische Steuerpflichtige kann diesen Betrag zurückfordern, sofern Vermögen und Erträge richtig deklariert worden sind.


Als Quellensteuern werden solche Steuern bezeichnet, die der Staat direkt am Ursprung (also der Quelle) einnimmt. Die Abgeltungssteuer ist so eine Quellensteuer. Der Anleger muss seine Gewinne nicht separat in der Steuererklärung angeben, sondern die entsprechenden Gewinnsteuern werden seit Einführung der Abgeltungssteuer direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Auch Gewinne im Ausland unterliegen oft einer dortigen Quellensteuer, die später ggf. mit der Steuer im Heimatland ganz oder teilweise verrechnet werden kann.

Permanenter Link Quellensteuer - Erstellungsdatum 2021-12-23


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