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Glossar Börsenlexikon / Thema

Stammaktie

Aktie, die dem Inhaber die normalen Aktionärsrechte laut Aktiengesetz gewährt.


Die in Deutschland gebräuchlichste Form der Aktie. Im Gegensatz zu Vorzugsaktien Aktien eines Unternehmens mit vollem Stimmrecht in der Hauptversammlung.


Die Stammaktie ist die verbreitetste Form der Aktie. Der Inhaber erhält die üblichen im Aktiengesetz vorgesehenen Rechte und Pflichten im Unternehmen, das sind insbesondere Stimm-, Dividenden- und Bezugsrecht. Das Gegenteil ist die Vorzugsaktie.

Permanenter Link Stammaktie - Erstellungsdatum 2021-12-23


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