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Glossar Börsenlexikon / Thema

Stimmrecht

Das dem Inhaber einer Aktie zustehende Recht zur Stimmabgabe an der Generalversammlung der Aktiengesellschaft.


Recht des Aktionärs, an der Beschlußfassung in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft mitzuwirken. Jeder Aktionär kann das Kreditinstitut, bei dem er seine Aktien verwahren läßt, zur Ausübung seines Stimmrechtes bevollmächtigen.

Permanenter Link Stimmrecht - Erstellungsdatum 2021-12-23


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