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Glossar Börsenlexikon / Thema

Tafelgeschäft

Bankgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung Zug um Zug am Schalter erfolgt, zum Beispiel die Aushändigung von Wertpapieren an den Kunden gegen Bargeld.


Wertpapiergeschäfte am Bankschalter, bei denen die effektiven Wertpapiere, also die physischen Stücke selbst, dem Kunden ausgehändigt werden. In diesem Fall übernimmt der Anleger selbst die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere, sorgt also auch für die Einlösung der mitgegebenen Zins- oder Dividendenscheine o.ä. Tafelgeschäfte dienen nicht selten der mehr oder weniger bewußt vorgenommenen, staatlicherseits aber tolerierten Steuerhinterziehung.

Permanenter Link Tafelgeschäft - Erstellungsdatum 2021-12-23


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