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Glossar Börsenlexikon / Thema

Teilungserklärung

Der Alleineigentümer einer Immobilie kann durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Alleineigentum in Miteigentumsanteile aufteilen, wodurch grundbuchmäßig getrennte Wohneinheiten mit Wohnungs-Grundbuch entstehen.

Permanenter Link Teilungserklärung - Erstellungsdatum 2021-12-23


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