Glossar Börsenlexikon / Thema
Aktiengattung, der im Gegensatz zur Stammaktie das Stimmrecht fehlt. Als Ausgleich dafür sind in der Regel Vorrechte bei der Gewinnverteilung und Abwicklung einer Aktiengesellschaft verbrieft.
Aktien, die mit bestimmten Vorrechten (i. d. R. zeitliche bzw. betragsmäßige Dividendenvorzüge) ausgestaltet sind. Vorzüge hinsichtlich des Stimmrechts (sog. Mehrstimmrechtsaktien) sind grundsätzlich unzulässig.
Permanenter Link Vorzugsaktien - Erstellungsdatum 2021-12-23