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Glossar Elektrischer Konzepte / Thema

Bilanzgruppenmitglied - unmittelbar

Marktteilnehmer, die mit einem Bilanzgruppenverantwortlichen einen Vertrag über die Organisation und Abrechnung der aus der Abweichung von Verbrauch und Aufbringung sich ergebenden, auf sie entfallenden Ausgleichsenergie abschließen, sind unmittelbare Bilanzgruppenmitglieder.

Permanenter Link Bilanzgruppenmitglied - unmittelbar - Erstellungsdatum 2020-04-13


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