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Ahnenforschung

("Aszendenz") Die Aszendenz besteht aus den natürlichen Eltern, Großeltern und weiteren Vorfahren eines Probanden. Die Anzahl der Personen ist in jeder Generation die doppelte der zeitlich nachfolgenden Generation. Die Darstellung der Aszendenz erfolgt in Form einer Vorfahren- bzw. Ahnentafel oder -liste. Der Begriff der Aszendenz spielte in Gestalt der "Vier Ahnen" schon im Mittelalter eine ausschlaggebende Rolle. Bereits der "Sachsenspiegel" fordert in bestimmten Fällen den Nachweis der vier Ahnen, d.h. der vollblütigen Abstammung von vier Großeltern. Nach der starken Einbuße ihrer Stellung im 19. Jahrhundert erlangte die Ahnentafel durch die nationalsozialistische Rassegesetzgebung, insbesondere durch die "Nürnberger Gesetze" eine ausschlaggebende Bedeutung für alle Volksgeschichten des Deutschen Reiches.

Die Ahnentafel ist die tabellarische Darstellung der Vorfahren eines Probanden. Sie beginnt unten mit dem Probanden. Nach oben folgt dann jede weitere Generation in einer geschlossenen waagrechten Reihe. Bei jedem Ehepaar steht links der Mann, unmittelbar anschließend rechts die Frau. Die Generationen werden, beginnend mit den Eltern des Probanden, mit römischen Ziffern bezeichnet. Zu umfangreiche Ahnentafeln werden unhandlich. Daher ist die Listenform der Tafelform vorzuziehen. Die "Ahnenreihen aus allen deutschen Gauen" haben dafür eine Kompromisslösung gefunden, indem den Grundahnentafeln jeweils Ahnenlisten für die weiteren Ahnengenerationen folgen. In diesem Werk ist der Begriff "Ahnenreihe" im Sinne von "Ahnentafel" und "Ahnenliste" gebraucht.

Permanenter Link Ahnenforschung - Erstellungsdatum 2021-07-11


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