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Glossar Informatik / Thema

SEC (2)

Abkürzung für "Securities und Exchange Commission" - http://www.sec.gov/ • US-Aktienhandelsaufsicht

Web-Richtlinien für Firmen
(Meldung des Wall Street Journals vom 26. April 2000)
Die SEC hat einstimmig neue Richtlinien fuer Firmen-Web-Seiten beschlossen. So wurde beispielsweise festgelegt, welche Inhalte die Firmen ins Internet stellen duerfen. Außerdem wurden Regelungen fuer die Bereitstellung von elektronischen Dokumenten und fuer andere Online-Angebote aufgestellt.
"Diese Aktion ist Teil der Massnahmen, die wir an vielen Fronten durchfuehren, die durch das Wachstum des Internet entstanden sind", so SEC-Vorstandsvorsitzender Arthur Levitt. Die Regeln sollen keine Gefahr fuer Online-Investoren bedeuten, sondern sie werden die Internet-Kommunikation erleichtern.
Die von der SEC festgesetzten Richtlinien betreffen auch das Thema Verlinkung, und wie Internet-Firmen es vermeiden koennen, fuer den Inhalt der Web-Seiten dritter Parteien zu haften.
Die Guidelines bestimmen auch, dass Makler Kunden nicht benachteiligen duerfen, die nicht auf elektronische Lieferung der Daten umstellen. Kunden duerfen auch nicht gezwungen werden, die elektronische Lieferung von Dokumenten zu akzeptieren, wenn sie weitere Angebote nutzen wollen.
(SEC)

Permanenter Link SEC (2) - Änderungsdatum 2019-12-23 - Erstellungsdatum 2019-12-23


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