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Glossar Meeresschutz / Thema

ratifiziert, Ratifizierung

Verbindliche Erklärung der Gültigkeit eines völkerrechtlichen Vertrags. Schließen verschiedene Nationen einen Vertrag, ist dieser nicht automatisch völkerrechtlich gültig und bindend. Auch das Unterzeichnen der Vertragsurkunde allein reicht noch nicht. Vielmehr müssen die Nationen zusätzlich verbindlich den Vertragsabschluss erklären, den Vertrag ratifizieren: In der Regel unterzeichnet ein Staatsoberhaupt oder ranghoher Politiker dazu eine Ratifikationsurkunde. Voraussetzung für die Ratifizierung ist in der Regel ein Rechtsakt nach dem Recht des jeweiligen Staates – also zum Beispiel ein Parlamentsgesetz, mit dem das Parlament seine Zustimmung zu den im internationalen Vertrag ausgehandelten Regeln erklärt. In Deutschland zum Beispiel müssen die durch die Bundesrepublik abgeschlossenen Verträge noch durch den Bundestag abgesegnet werden. Erst wenn dies erfolgt ist, kann die Ratifikationsurkunde ausgestellt werden.

Permanenter Link ratifiziert, Ratifizierung - Änderungsdatum 2019-12-08 - Erstellungsdatum 2019-12-08


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