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Glossar Meeresschutz / Thema

Seerechtsübereinkommen

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) definiert seit 1982, welche Rechte die Nationalstaaten in Bezug auf das Meer haben. Dazu teilt es die Meere in verschiedene Zonen auf. Gemäß SRÜ verfügt zum Beispiel jeder Nationalstaat über das Recht, die Fischbestände in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zu bewirtschaften, die sich bis zu einer Breite von 200 Seemeilen vor seiner Küste erstreckt. Jenseits der AWZ gilt gemäß SRÜ das Recht der Hohen See. Fische dürfen hier von jeder Nation gefangen werden. Ferner regelt das SRÜ die Schifffahrt, den Meeresumweltschutz sowie die Gewinnung von Öl, Gas und anderen Rohstoffen im Meer. Das SRÜ ist die Rechtsgrundlage für den Internationalen Seegerichtshof.

Permanenter Link Seerechtsübereinkommen - Änderungsdatum 2019-12-08 - Erstellungsdatum 2019-12-08


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