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Störungen der Impulskontrolle

Von einer Störung der Impulskontrolle spricht man, wenn ein Individuum unter einem unangenehmen Anspannungszustand leidet und diesen mit einem impulsiven Verhalten auflöst. Die Handlungen wiederholen sich völlig unmotiviert. Sie können auch nicht kontrolliert werden. Häufig schädigen die Handlungen den betroffenen Patienten oder andere Menschen werden geschädigt.

Da die natürliche Impulskontrolle vermindert ist beziehungsweise ganz ausbleibt, wird das impulsive Verhalten zwang- und dranghaft, wie automatisiert, ausgeführt. Die Impulskontrollstörung ist gleichsam eine Volitionsstörung. Letztere bezeichnet eine Störung der Willenskraft. Handlungsbarrieren können nicht mehr überwunden werden. Damit wird auch die Beherrschung des impulsiven Verhaltens unmöglich. Die Kontrollstörung wird dann als psychische Störung gekennzeichnet und diagnostiziert, wenn sie als "unangepasst" gilt, als abnorme Gewohnheit mit Zwangscharakter. Das bedeutet, sie läuft den vernunftorientierten Zielen des Betroffenen zuwider, fügt ihm oder anderen Personen Schaden zu.

Die Bandbreite der impulsiv ausgeübten Verhaltensweisen ist groß: Nägelkauen, exzessive Masturbation, Spielen, Stehlen, Brandstiftung, Mit-dem-Auto-Rasen, Selbstverletzungen und andere. Der Betroffene ist sich seines Verhaltens bewusst. Sollten bereits Schäden aufgetreten sein, zum Beispiel Schulden oder Verletzungen, aber auch ein Leidensdruck des Betroffenen, kann dies den Beginn einer Therapie erleichtern. Als hilfreich hat sich hier die kognitive Verhaltenstherapie erwiesen. Der Impuls soll in dieser Therapie durch entsprechende Aufmerksamkeitslenkung verhindert werden. Als Alternative kann eine Psychoanalyse empfohlen werden.

Permanenter Link Störungen der Impulskontrolle - Erstellungsdatum 2021-04-21


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