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Glossar Schweizer Sozialversicherung / Thema

Jugendjahre

Erwerbstätige bezahlen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs AHV-Beiträge, Nichterwerbstätige erst ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs. Die drei Jahre dazwischen werden als Jugendjahre bezeichnet und können Beitragslücken ausgleichen.

Verwandte Begriffe: Beitragslücke

Permanenter Link Jugendjahre - Erstellungsdatum 2020-11-18


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