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Glossar Sexualität / Thema

Personenstandsgesetz

Bundesgesetz, das u.a. das Geschlecht amtlich festlegt. Seit November 2013 PStG §22,3: Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.

Permanenter Link Personenstandsgesetz - Erstellungsdatum 2020-05-06


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