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ad hoc meldungen

Gemäß Paragraph 15 Wertpapierhandelsgesetz müssen Emittenten all jene Tatsachen sofort veröffentlichen, die den Börsenkurs der zugelassenen Wertpapiere eines Unternehmens erheblich beeinflussen oder im Fall zugelassener Schuldverschreibungen die Fähigkeit des Emittenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen, beeinträchtigen können.

Diese Publizitätspflicht soll verhindern, dass Informationen Insidern vorbehalten bleiben, die diese zu eigenem Vorteil ausnutzen könnten. Ziel dieses Gesetzes ist es, dass diese Informationen möglichst allen Marktteilnehmern zur gleichen Zeit zugänglich gemacht werden.

Viele Aktiengesellschaften verbreiten über Ad-hoc-Mitteilungen Neuigkeiten zu Unternehmenszahlen oder bedeutsame Geschäftsabschlüsse. Sie können je nach Einschätzung der Marktteilnehmer ein Steigen oder ein Sinken des Aktienkurses an der Börse zur Folge haben.

Permanenter Link ad hoc meldungen - Erstellungsdatum 2020-11-28


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