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Aktiensplit

Bei einem Aktiensplit werden die alten Anteilsscheine eines Unternehmens in einem bestimmten Verhältnis in neue Aktien eingetauscht. Dabei handelt es sich um eine rein technische Maßnahme, durch die keine Veränderung der Beteiligungsverhältnisse erfolgt.

Der Anteil, den der einzelne Aktionär an dem Unternehmen hält ist also vor und nach dem Aktiensplit unverändert, da er lediglich eine höhere Anzahl von Aktien als vor den Split erhält, denn das Vermögen der Gesellschaft verteilt sich jetzt auf mehr Aktien als vorher. Bei einem Split von 1:3 erhält der Aktionär für seine alte Aktie im Tausch ohne weitere Gegenleistung drei neue Aktien. Der Wert des Papiers wird im entsprechenden Verhältnis herabgesetzt: Der Aktienkurs drittelt sich. Damit erfolgt weder eine Kapitalzufuhr, noch ist ein Finanzierungseffekt gegeben. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft wird einfach nur auf eine größere Anzahl von Aktien verteilt.

Ziel ist es, den Börsenkurs einer zu stark gestiegenen Aktie optisch günstiger zu machen. Wesentlicher Vorteil: Eine „leichtere“ Aktie ist besser handelbar.

Die Durchführung eines Aktiensplit muss in der Hauptversammlung beschlossen werden.

Permanenter Link Aktiensplit - Erstellungsdatum 2020-11-28


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