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amtliche Notiz (Notierung)

Börsenkurs von Wertpapieren, der an einer Börse vom Kursmakler als amtlicher Kurs der Börse festgestellt wird. Diese Kurse werden im amtlichen Kursblatt und in Zeitungen publiziert. Gegensatz: Freiverkehr.

Permanenter Link amtliche Notiz (Notierung) - Erstellungsdatum 2020-11-28


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