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Amtlicher Markt

Der Amtliche Markt ist ein Segment des offiziellen Börsenhandels. Der amtliche Markt ist dem geregelten Markt und dem Freiverkehr vorgelagert. Die Zulassungsvoraussetzungen für Wertpapiere sind wesentlich strenger. Für diesen Markt ist der Börsenvorstand unter Mitwirkung der amtlichen Makler zuständig. Die Einführung eines Wertpapiers in den amtlichen Handel unterliegt strengen Zulassungsvorschriften. Die ermittelten Börsenkurse haben offiziellen Charakter. Als Börsenpreis ist derjenige Kurs festzustellen, der der tatsächlichen Geschäftslage entspricht, den größtmöglichen Umsatz gewährleistet. Kurse werden entweder nur einmal während der Börsenzeit festgesetzt (Kassamarkt) oder - bei Wertpapieren mit großem Umsatzvolumen - auch mehrfach (variabler Markt). Kassakurse und fortlaufende Notierungen werden im amtlichen Kursblatt der Börse publiziert. Dem Anleger bietet der amtliche Börsenverkehr den Vorteil, dass er jederzeit seine Wertpapiere verkaufen kann. Durch die umfangreiche Publizierung von Kursen, Berichten und weiteren Informationen zu Unternehmen durch die Presse, bleibt der Anleger laufend informiert.

Permanenter Link Amtlicher Markt - Erstellungsdatum 2020-11-28


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