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Anschaffungskosten

Anschaffungskosten nach § 255 I im Handelsgesetzbuch (HGB) errechnen sich aus Anschaffungspreis und Anschaffungsnebenkosten. Umsatzsteuer, Kosten der Finanzierung sowie kalkulatorische Kosten dürfen hier nicht mit eingerechnet werden.

Permanenter Link Anschaffungskosten - Erstellungsdatum 2020-11-28


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