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Auflassungsvormerkung

Eintragung im Grundbuch zur Sicherung des künftigen Eigentumserwerbs, die die zwischen Käufer und Verkäufer eines Grundstücks bei Auflassung notwendige Vereinbarung betrifft, dass der Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen wird. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass ein Verkäufer ein Grundstück nicht mehrfach verkaufen kann, da der den Grundstücksvertrag protokollierende Notar zur Einsichtnahme des Grundbuches verpflichtet ist.

Permanenter Link Auflassungsvormerkung - Erstellungsdatum 2020-11-28


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