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Auskunftsrecht der Finanzbehörden

Recht von Finanzbehörden, in bestimmten Fällen von Banken Auskunft über finanzielle Dinge bestimmter Bankkunden zu verlangen, ohne dass sich die Banken auf das Bankgeheimnis berufen könnten. Einzelheiten regelt die Abgabenordnung (AO).

Permanenter Link Auskunftsrecht der Finanzbehörden - Erstellungsdatum 2020-11-28


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