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Glossar Wirtschaft / Thema

außerbörslicher Wertpapierhandel

Außerhalb der Börsen werden Wertpapiere gehandelt, vor allem vor der offiziellen Börsenzeit (vorbörslich) oder danach (nachbörslich). Geschäfte solcher Art dürfen allerdings nicht in den Räumen der Börse selbst getätigt werden. Außerbörslich werden vor allem Geschäfte abgewickelt, die zwischen Banken untereinander hinsichtlich deren eigener Bestände und zwischen den Banken und anderen Kapitalsammelstellen, insbesondere Versicherungsgesellschaften, abgewickelt werden. Der Kurs wird frei ausgehandelt. Weiter werden Wertpapiere gehandelt, die weder in den amtlichen Handel oder den Geregelten Markt eingeführt noch in den Freiverkehr einbezogen sind. Dies sind vor allem Papiere von Unternehmen, die sich wegen ihrer schmalen Kapitalbasis oder eines nur eng begrenzten Interessentenkreises zum offiziellen Handel an der Börse nicht eignen.

Permanenter Link außerbörslicher Wertpapierhandel - Erstellungsdatum 2020-11-28


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