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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das BGB regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es bildet mit seinen Nebengesetzen (z. B. Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz) das allgemeine Privatrecht. Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen trat das BGB am 1. Januar 1900 durch Artikel 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Kraft (RGBl. 195). Es wurden seither sehr viele Änderungen am BGB vorgenommen. Das BGB ist in fünf Bücher unterteilt: Allgemeiner Teil: enthält wesentliche Grundregeln für das zweite bis fünfte Buch (vgl. Klammertechnik); Recht der Schuldverhältnisse: das römisch-rechtlich geprägte Schuldrecht enthält Regelungen für verpflichtende Verträge wie Kaufverträge, Mietverträge oder Dienstverträge; Sachenrecht: enthält insbesondere Regelungen für Eigentum und Besitz; Familienrecht: enthält wesentliche Regelungen über Ehe und Familie; Erbrecht: enthält Regelungen zu Testament, Erbfolge und Erben.

Permanenter Link Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Erstellungsdatum 2020-11-28


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