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Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof (BRH) wurde auf Grundlage eines Bundesgesetzes von 1950 und Artikel 114 Grundgesetz als unabhängige, selbstständige und weisungsfreie oberste Rechnungsprüfungsbehörde in Deutschland errichtet. Die Bundesländer haben eigene Landesrechnungshöfe. Der Bundesrechnungshof überprüft nach den Maßstäben von Effizienz, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit die Haushaltsgesetze und -pläne, Sondervermögen und Betriebe des Bundes. Vorlagepflichtig sind sämtliche Bundesbehörden. Die Mitglieder des Rechnungshofes genießen richterliche Unabhängigkeit und sind damit nur an Gesetz und Recht gebunden. Einziges Instrument des Bundesrechnungshofes ist ein jährlicher Bericht. Der Bundesrechnungshof besteht aus neun Prüfungsabteilungen mit zurzeit 50 Prüfungsgebieten. Verwaltungsaufgaben werden von einer Präsidialabteilung wahrgenommen. Im BRH sind rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Entscheidungen des BRH werden kollegial getroffen, im Regelfall durch das zuständige Zweierkollegium (Abteilungsleiter und Prüfungsgebietsleiter).

Permanenter Link Bundesrechnungshof - Erstellungsdatum 2020-11-28


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