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Depot

Enthält die einem Geldinstitut zur Verwahrung und Verwaltung anvertrauten Wertgegenstände. Gleichzeitig ist es die Bezeichnung für ein Konto zur Verrechnung von Wertpapieren. Es gibt zwei Arten: Geschlossenes Depot: befindet sich in mietbaren, feuer- und einbruchssicheren Tresoren von Kreditinstituten für Wertgegenstände. Offenes Depot: Verwahrung und Verwaltung von Aktien, festverzinslichen Wertpapiere oder Investment-Zertifikaten von Kunden durch Banken. Im Wertpapiergeschäft gibt es: Sonderverwahrung: Aufbewahrung für jeden Hinterleger gesondert; Eigentum an den deponierten Stücken bleibt erhalten (depositum regulare); und Sammelverwahrung: Deponierte Stücke der Kunden werden ungetrennt mit gleichartigen Stücken anderer Kunden und auch der Depotbank selbst verwahrt; Eigentum an bestimmten Stücken erlischt, es gibt Miteigentumsanspruch am Gesamtdepot sowie Herausgabeanspruch auf gleichwertige Stücke (depositum irregulare). Aufbewahrung der Wertpapiere durch bestimmte Sammelbanken (Drittverwahrung) ist die Girosammelverwahrung, wozu eine besondere Ermächtigung des Kunden erforderlich ist.

Permanenter Link Depot - Erstellungsdatum 2020-11-28


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