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Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)

Eingetragener Verein mit Sitz in Berlin, der auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches HGB (§ 342) entstanden ist. Aufgaben: Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften, Vertretung von Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien. Die Vorschriften des DRSC sind nicht rechtsverpflichtend, allerdings vermutet das Justizministerium die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei Anwendung der DRS. Ein Konzernjahresabschluss, bei dem die DRS nicht (vollständig) angewandt wurden, muss bei der Prüfung durch einen Abschlussprüfer einen entsprechenden Hinweis enthalten; dies ist aber kein Anhaltspunkt für die Ordnungsmäßigkeit. Das DRSC setzt sich zusammen aus: Vorstand, Vorstandsausschuss, Deutscher Standardisierungsrat, Rechnungslegungs Interpretation Committee, Mitgliederversammlung. Siehe auch: IASB (International Accounting Standards Board), FASB (Financial Accounting Standards Board).

Permanenter Link Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) - Erstellungsdatum 2020-11-28


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