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Eigenkapitalkonten

Werden vor allem in Personengesellschaften und Einzelunternehmen häufig nach Dauer der Belassung des Kapitals im Unternehmen aufgespalten. Über Kapitalkonto I werden die fest vereinbarten Kapitalrelationen verbucht, an denen sich etwa das Stimmrecht oder die Gewinnverteilung orientieren. Kapitalkonto II dient der Verbuchung eher kurzfristiger Bestände an haftendem Kapital, wie noch nicht ausgeschütteten Gewinnen.

Permanenter Link Eigenkapitalkonten - Erstellungsdatum 2020-11-28


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