Glossaria.net

Glossar Wirtschaft / Thema

Einkommensteuer

Die meisten seiner Einnahmen generiert der Staat aus der Einkommensteuer. Ziel dieser Steuer ist es, alle Einkünfte einer natürlichen Person zusammen zu fassen. Bei der Berechnung werden Freibeträge berücksichtigt, die den persönlichen Lebensumständen der Steuerzahler Rechnung tragen sollen. Dazu gehören unter anderem der Kinderfreibetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Die Grundlage zur Ermittlung der Einkommensteuer (linear-progressiver Tarif) sind sieben Einkunftsarten: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe, selbstständige Arbeit, nicht-selbstständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Sonstige Einkünfte (z.B. aus einer Rente, Gewinne aus Spekulationsgeschäften). Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich nach Abzug von Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Freibeträgen und Verlusten aus anderen Einkunftsarten. Varianten der Einkommensteuer sind die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer und die Zinsabschlagsteuer. Im Jahr 2010 liegt der Grundfreibetrag bei 8004 Euro für Ledige. Die Einnahmen aus der Einkommensteuer stehen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden gemeinsam zu. Die Gemeinden erhalten 15% der Einnahmen aus der Einkommensteuer. Die übrigen 85% teilen sich hälftig (also je 42,5%) der Bund und die Länder.

Permanenter Link Einkommensteuer - Erstellungsdatum 2020-11-28


< Einkommensfonds Glossar / Wirtschaft Einlagefazilität >