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Garantie

Verpflichtung gegenüber einem Dritten. Bei Nichterfüllung kann der festgelegte Betrag der Garantie in Anspruch genommen werden. Das Bestehen einer Schuld beim Garantievertrag ist nicht an eine Hauptforderung gebunden. Die Haftung erfolgt unabhängig vom Schuldner. Im Handelsgeschäft unterscheiden wir folgende Garantiearten: Bietungsgarantie (auch Bereitschaftserklärung: Bei einer Ausschreibung abgeschlossene Garantie vom Exporteur zugunsten des Anbieters), Anzahlungsgarantie (auch Rückzahlungsgarantie: Garantie vom Käufer für den Verkäufer, dass Anzahlung zurückgezahlt wird, falls der Vertrag nicht durchgeführt wird), Zahlungsgarantie (zur Sicherung des Zahlungsanspruch des Exporteurs auf den Kaufpreis), Erfüllungsgarantie (auch Lieferungs- oder Leistungsgarantie: Für vertragsgemäße Erfüllung der Leistung zugunsten des Käufers), Abnahmegarantie, Gewährleistungsgarantie (Risikodeckung für Abstellung auftretender Mängel in Gewährleistungsfrist), Qualitätsgarantie (unbedingtes Einstehen des Herstellers für bestimmte Eigenschaften des Produktes), Ausfallgarantie (Sicherungszweck wie Ausfallbürgschaft).

Permanenter Link Garantie - Erstellungsdatum 2020-11-28


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