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gemeiner Wert

Steuerlicher Bewertungsbegriff. Entspricht im Allgemeinen dem Preis, der im praktischen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit eines Wirtschaftsgutes bei dessen Veräußerung am Bewertungsstichtag zu erzielen wäre (Einzelveräußerungspreis, Verkehrswert).

Permanenter Link gemeiner Wert - Erstellungsdatum 2020-11-28


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