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Grundschuld

Die Grundschuld gehört, ebenso wie die Hypothek, zu den so genannten Grundpfandrechten. Sie bieten eine Alternative zu den sonst üblichen Krediten. Eine Grundschuld gibt dem Inhaber das Recht, die Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück zu verlangen. Falls der Schuldner nicht in der Lage sein sollte, seine Verbindlichkeiten zurückzuzahlen, muss das Grundstück verwertet werden. Dies geschieht durch Versteigerung oder durch Zwangsverwaltung. Durch den Erlös wird der Pfandgläubiger befriedigt. Sollte bei der Zwangsvollstreckung ein Betrag erzielt werden, der die Schuld übersteigt, so bekommt diesen der Schuldner.

Permanenter Link Grundschuld - Erstellungsdatum 2020-11-28


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