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GuV

Die Gewinn- und Verlustrechnung (kurz: GuV) ist ein zwingender Bestandteil des Jahresabschlusses. In der GuV werden sämtliche Erträge und Aufwendungen innerhalb eines Abrechungszeitraumes saldiert.

Der Endsaldo der GuV ist eine Kennzahl für die Entstehung des betrieblichen Ergebnisses und gibt Auskunft über die Ertragslage eines Unternehmens. Die GuV misst den Erfolg durch eine Zeitraumrechnung. Alle erfolgsrelevanten Daten einer Rechnungsperiode werden berücksichtigt. Aus der Zeitpunktrechnung der Bilanz lässt sich der Periodenerfolg ebenfalls ablesen, indem der Stand des Betriebsvermögens an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen verglichen wird.

Die Gewinn- und Verlustrechnung kann in Konto- oder in Staffelform aufgebaut sein. Die Kontoform zeigt das Ergebnis als Saldo auf der entsprechenden Kontoseite: Das Sollsaldo bei Gewinn, das Habensaldo bei Verlust. Die Staffelform ordnet die einzelnen Positionen untereinander an und gelangt zum Periodenergebnis über eine Fortschreibung beziehungsweise Fortrechnung in mehreren Zwischenschritten. Die einmal gewählte Form muss beibehalten werden und Abweichungen sind im Anhang zu begründen. Die Staffelform ist in Paragraph 275 HGB nur für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben.

Permanenter Link GuV - Erstellungsdatum 2020-11-28


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