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Glossar Wirtschaft / Thema

Kapitalerhöhung

Unter Kapitalerhöhung ist die Erhöhung des Eigenkapitals einer AG zu verstehen. Die Erhöhung kann durch Emission von neuen Aktien erfolgen. Bezugsrechte ermöglichen den Altaktionären den Kauf zusätzlicher Aktien (jedoch können die Bezugsrechte auch an der Börse gehandelt werden). Die prozentuale Beteiligung an der AG kann somit gehalten werden, wodurch sich die Mehrheitsverhältnisse nicht verändern. Auch durch die Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital kann eine Kapitalerhöhung erzeugt werden. Die Aktionäre erhalten so genannte Berechtigungsaktien. Durch die ordentliche Kapitalerhöhung verändern sich das gezeichnete Kapital (Summe aller Aktiennennwerte) und die Kapitalrücklage (Differenz zwischen Ausgabekurs und Nennwert der Aktien).

Permanenter Link Kapitalerhöhung - Erstellungsdatum 2020-11-28


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