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Kompensationsgeschäft

Handelsabschlüsse, bei denen die Ware nicht ausschließlich mit Geld bezahlt wird, sondern ganz oder teilweise mit einer anderen Ware oder Dienstleistung beglichen wird. Kompensationsgeschäfte sind eine häufig im Außenhandel praktizierte Geschäftsart. Wertgleiche Waren und/oder Dienstleistungen werden ohne oder nur teilweise mit Geldfluss getauscht (Bartergeschäft). Dies geschieht besonders häufig in devisenschwachen Ländern wie z.B. Entwicklungsländern. Im Idealfall werden dabei Waren mit demselben Wert ins Ausland exportiert, wie sie im Gegenzug von dort importiert werden. Die Kompensation kann vollständig (Vollkompensation) oder zu einem bestimmten, festgelegten Teil (Teilkompensation) unter Ausgleich der Restforderung durch Devisen erfolgen. Bei Wertpapieren werden Kompensationsgeschäfte so abgewickelt, dass Käufe und Verkäufe innerhalb einer Bank ausgeglichen werden, ohne dass die Börse miteinbezogen wird.

Permanenter Link Kompensationsgeschäft - Erstellungsdatum 2020-11-28


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